OLG München - Urteil vom 16.12.1999
29 U 4691/99
Normen:
BGB § 626 ; StGB § 267 ; ZPO § 97 § 708 Nr. 10 § 546 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2000, 722
OLGR-München 2000, 89
ZUM-RD 2000, 60
Vorinstanzen:
LG Ingolstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 1886/98

Kündigung eines Verlagsvertrages aus wichtigem Grund

OLG München, Urteil vom 16.12.1999 - Aktenzeichen 29 U 4691/99

DRsp Nr. 2000/9013

Kündigung eines Verlagsvertrages aus wichtigem Grund

»1. Zerstört der Verlag bei einem Verlagsvertrag über die Herstellung und den Vertrieb eines Studienführers für eine Fachhochschule das vertraglich vorausgesetzte Vertrauensverhältnis durch Versendung nicht autorisierter, angeblich vom Präsidenten der Fachhochschule stammender Werbeschreiben, so braucht sich der Vertragspartner nicht bis zur vereinbarten Beendigung nach 4 1/2 Jahren Vertragslaufzeit, (2 1/2 Jahre Restlaufzeit) am Vertrag festhalten zu lassen.2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fristlosen Kündigung von Musikverlagsverträgen, wonach nicht jede, auch nicht jede schwerwiegende Vertragsverletzung einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines auf lange Dauer abgeschlossenen Verlagsvertrages darstellt, steht dem nicht entgegen, weil die Besonderheiten der regelmäßig auf sehr lange Dauer angelegten Musikverlagsvertrages bei dem hier in Rede stehenden Verlagsvertrag nicht vorliegen.«

Normenkette:

BGB § 626 ; StGB § 267 ; ZPO § 97 § 708 Nr. 10 § 546 Abs. 1 ;

Gründe: