LG Augsburg - Beschluß vom 06.12.1993 (5 T 3978/93) - DRsp Nr. 1998/11684
LG Augsburg, Beschluß vom 06.12.1993 - Aktenzeichen 5 T 3978/93
DRsp Nr. 1998/11684
Der Nachweis des Annahmeverzuges kann zwar auch durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde erbracht werden, bei einem Urteil setzt dies jedoch dessen Rechtskraft voraus.
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