LG Hamburg - 22.10.1987 (76 T 91/87) - DRsp Nr. 1992/11146
LG Hamburg, vom 22.10.1987 - Aktenzeichen 76 T 91/87
DRsp Nr. 1992/11146
»Die ZwangsverwalterVO [Verordnung über die Geschäftsführung und die Vergütung des Zwangsverwalters; ZwVwVO] vom 16. 2. 1970 (BGBl. I S. 185) ist verfassungswidrig zustandegekommen und hat nur den Rang einer unverbindlichen Richtlinie. Die formelle Verfassungswidrigkeit der ZwVwVO führt zur Erhöhung der Regelvergütung, auch bei nicht durch Vermietung und Verpachtung genutzten Grundstücken, sowie zur Einführung einer Auslagenpauschale.«
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