LG Hannover - 15.12.1988 (3 S 358/88) - DRsp Nr. 1996/18750
LG Hannover, vom 15.12.1988 - Aktenzeichen 3 S 358/88
DRsp Nr. 1996/18750
Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung sind Aufwendungen für Detektive, wenn deren Tätigkeit erforderlich ist, um die Vollstreckung durchzuführen, nicht aber, wenn sie nur dazu dient, den Schuldner allgemein zu überwachen.
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