LG Heilbronn - 17.12.1992 (1 b T 340/92) - DRsp Nr. 1997/2407
LG Heilbronn, vom 17.12.1992 - Aktenzeichen 1 b T 340/92
DRsp Nr. 1997/2407
Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung wegen eines Betrages von DM 128,56 so ist der Schuldner ohne vorherigen Pfändungsversuch auch dann nicht zur Offenbarungsversicherung verpflichtet, wenn einige Monate zuvor ein Haftbefehl nach § 903ZPO gegen ihn ergangen ist.
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