LG Münster - 10.12.1987 (5 T 1222/87) - DRsp Nr. 1992/11386
LG Münster, vom 10.12.1987 - Aktenzeichen 5 T 1222/87
DRsp Nr. 1992/11386
c-d. Berücksichtigung von Vollstreckungsvereinbarungen durch die Vollstrekkungsorgane (c) ausschließlich im Rahmen vollstreckungsrechtlicher Rechtsbehelfe, soweit sie allein im Vollstreckungsrecht wurzeln; (d) im Rahmen des § 775 Nrn. 4 und 5 ZPO, falls sie materiell-rechtlichen Charakter haben.
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