LG Wuppertal - 12.11.1987 (6 T 956, 964/87) - DRsp Nr. 1996/18901
LG Wuppertal, vom 12.11.1987 - Aktenzeichen 6 T 956, 964/87
DRsp Nr. 1996/18901
Zur Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf Grund eines Zahlungstitels, der Zug-um-Zug gegen die Übertragung von Grundbesitz erkennt, ist der Annahmeverzug des Schuldners nachzuweisen.
Für den Nachweis der Zustellung anderer Urkunden genügt bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt das schriftliche Empfangsbekenntnis (§ 198ZPO). Bei Beweis durch das Protokoll des Gerichtsvollziehers über die Zwangsvollstreckung nach § 756ZPO bedarf es der Zustellung nicht (Satz 2).
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