Die Klägerin und ihr - inzwischen verstorbener - Ehemann schlossen im April 1980 durch Vermittlung des Beklagten einen Ratenkreditvertrag mit der T. AG, F. St. G. Der Kreditantrag vom 16. April 1980 enthielt folgende Angaben:
Beantragter Barkredit 8.000,-- DM
Kreditgebühren 1 % p. M. 2.960,-- DM
Bearbeitungsgebühr 3 % 240,-- DM
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Gesamtdarlehenssumme 11.200,-- DM
Effektiver Jahreszins 25,26 %
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