BGH - Beschluss vom 10.12.2009
VII ZB 88/08
Normen:
ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ZPO § 574 Abs. 3 S. 2; ZPO § 750 Abs. 1 S. 1; RVG § 7 Abs. 1;
Fundstellen:
AGS 2010, 152
BauR 2010, 497
DGVZ 2010, 81
EBE/BGH 2010, 27
JurBüro 2010, 219
MDR 2010, 347
MietRB 2010, 76
NJW 2010, 1007
NJW-Spezial 2010, 227 NZM 2010, 127
NZM 2010, 127
RVG professionell 2010, 94
RVGreport 2010, 77
Rpfleger 2010, 293
WM 2010, 729
WuM 2010, 108
ZIP 2010, 202
ZMR 2010, 376
ZWE 2010, 86
ZfIR 2010, 108
ZflR 2010, 108
Vorinstanzen:
LG Tübingen, vom 28.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 153/08
AG Tübingen, vom 02.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 M 10183/08

Notwendigkeit der für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr bzgl. einer Auftragserteilung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband; Umstellung der Klage der Wohnungseigentümer auf eine Klage eines teilrechtsfähigen Verbandes im Hinblick auf die Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - Aktenzeichen VII ZB 88/08

DRsp Nr. 2010/579

Notwendigkeit der für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr bzgl. einer Auftragserteilung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband; Umstellung der Klage der Wohnungseigentümer auf eine Klage eines teilrechtsfähigen Verbandes im Hinblick auf die Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

a) Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband den Vollstreckungsauftrag erteilt hätte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06, NJW-RR 2007, 955).b) Zur Frage, ob eine Klage der Wohnungseigentümer gegen den Veräußerer von neu errichtetem Wohnungseigentum nach Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft im Hinblick auf die Obliegenheit, die Kosten der Zwangsvollstreckung niedrig zu halten, auf eine Klage des teilrechtsfähigen Verbandes hätte umgestellt werden müssen.