OLG Celle - 16.04.1987 (5 U 142/86) - DRsp Nr. 1996/16636
OLG Celle, vom 16.04.1987 - Aktenzeichen 5 U 142/86
DRsp Nr. 1996/16636
Ergeht ein Kostenfestsetzungsbeschluß gegen die Erben, während das zugrundeliegende Urteil noch gegen den vor dem Verkündungstermin verstorbenen Erblasser ergangen ist, so können die Erben den Einwand der beschränkten Erbenhaftung geltend machen.
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