OLG Frankfurt/Main, vom 14.08.1987 - Aktenzeichen 3 WF 63/87
DRsp Nr. 1992/8311
a. Schadensersatzanspruch analog § 945ZPO wegen Vollstreckung aus einem im einstweiligen Verfügungsverfahren abgeschlossenen Vergleich, der in seinem Bestand vom Ausgang des Hauptverfahrens abhängig ist.
»... Die herrschende Meinung verneint eine entsprechende Anwendung von § 945ZPO auf Vergleiche, die im Verfügungsverfahren geschlossen worden sind und deren Bestand vom Ausgang des Hauptverfahrens abhängig gemacht wird (u. a. LG Kiel, MDR 1958, 928; OLG Karlsruhe, OLGZ 1979, 370, 372).
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