OLG Frankfurt/Main - 28.09.1987 (22 W 29/87) - DRsp Nr. 1992/8300
OLG Frankfurt/Main, vom 28.09.1987 - Aktenzeichen 22 W 29/87
DRsp Nr. 1992/8300
e. Ausnahmsweise Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen »greifbarer Gesetzwidrigkeit« (e) bei Mitwirkung eines nach der Geschäftsverteilung unzuständigen Richters.
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