In einem Zwangsversteigerungsverfahren wurde das Gebot des Beteil. zu 2), einem Internatsverein, von einem Bevollmächtigten unter Vorlage einer notariell beglaubigten Bietungsvollmacht abgegeben. Der Vorstand des Internatsvereins hatte die Vollmacht unterzeichnet; die laut Vereinssatzung hierzu erforderliche Zustimmung der Mitgliederversammlung sollte durch Vorlage der Ablichtung eines Protokollauszugs über einen entsprechenden Versammlungsbeschluß nachgewiesen werden.
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