OLG Karlsruhe - Beschluß vom 31.12.1992 (18 a W 30/92) - DRsp Nr. 1994/1982
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 31.12.1992 - Aktenzeichen 18 a W 30/92
DRsp Nr. 1994/1982
Versagung des Zuschlags wegen fehlerhafter Angaben zum Versteigerungsobjekt in der Terminsbestimmung (hier: Wohnflächengröße der zu versteigernden Wohnung) auch dann, wenn es sich nicht um zwingende Angaben nach § 37ZVG handelt.
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