LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 11 OH 6304/92
OLG München - Beschluß vom 28.05.1993 (28 W 1601/93) - DRsp Nr. 1998/15235
OLG München, Beschluß vom 28.05.1993 - Aktenzeichen 28 W 1601/93
DRsp Nr. 1998/15235
»Auch im selbständigen Beweisverfahren ist eine Streitverkündungsschrift dem Streitverkündeten ohne Prüfung der Zulässigkeit der Streitverkündung zuzustellen.«
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