I. Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem notariellen Schuldanerkenntnis.
Er erwirkte beim Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - gegen den Schuldner einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, mit dem die angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen die Drittschuldnerin aus Versicherungsvertrag, insbesondere eine Sterbegeldversicherung, einschließlich der Ansprüche auf Zahlung der Versicherungssumme und eventueller Gewinnanteile sowie auf Auszahlung des bei Aufhebung oder Kündigung des Vertrags sich ergebenden Rückkaufswertes gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen wurden.
Der Schuldner hat bei der Drittschuldnerin eine Sterbegeldversicherung mit einer Versicherungssumme von 5.112,92 EUR abgeschlossen, die derzeit einen Rückkaufswert zuzüglich Überschussbeteiligung von insgesamt 2.031,85 EUR hat.
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