Die Revision gegen das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. April 2017 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen, der auch die notwendigen Kosten der Streithelfer zu tragen hat.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis zu 6.000 € festgesetzt.
Der Kläger ist Verwalter in dem am 20. Februar 2007 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der D. GmbH, deren Geschäftsführer der Streithelfer zu 1 war. Dieser hatte bei der beklagten Lebensversicherungsgesellschaft im Jahr 2002 eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.
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