Pfändung von Eigentümergrundschulden durch die Finanzbehörde
BGH, Urteil vom 18.12.1987 - Aktenzeichen V ZR 163/86
DRsp Nr. 1992/2730
Pfändung von Eigentümergrundschulden durch die Finanzbehörde
»a) Titel i. S. des § 74AO sind Zahlungstitel i. S. der §§ 259 ff. AO.b) Zur Wirksamkeit einer Verfügung, mir der die Finanzbehörde Eigentümergrundschulden gepfändet hat auf der Grundlage eines Bescheides, der die Duldung der Zwangsvollstreckung in die (mit den Grundschulden belasteten) Grundstücke anordnete.c) § 1197 Abs. 1BGB steht einer Zwangsvollstreckung durch den Pfandgläubiger der Eigentümergrundschuld nicht entgegen.«
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