BGH, Beschluß vom 12.12.2003 - Aktenzeichen IXa ZB 165/03
DRsp Nr. 2004/2708
Pfändungsschutz für Lizenzgebühren
»Erhält ein Schuldner laufend vom Umsatz abhängige Lizenzgebühren als Entgelt für die Nutzung eines von ihm persönlich entwickelten "Produkts" können diese dem Pfändungsschutz nach § 850 oder § 850i Abs. 1ZPO jeweils in Verbindung mit § 850cZPO unterfallen.«
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