Der Kläger begehrt mit der Klage Zahlung von restlichem Arbeitsentgelt aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
Der Kläger war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin seit dem 21.01.1992 beschäftigt. Grundlage der arbeitsvertraglichen Beziehungen war der Arbeitsvertrag vom 30.12.1994/31.03.1995. Wegen des Inhalts wird auf diesen (Blatt 57 bis 63 d. A.) verwiesen.
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