Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. Mai 2008 und das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 15. Juni 2007 aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.711,67 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Dezember 2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
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