Die Rechtsbeschwerden der Gläubigerin und der Schuldner zu 1 bis 5 gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2008 werden zurückgewiesen, die Rechtsbeschwerden der Schuldner zu 1 bis 5 allerdings mit der Maßgabe, dass die Frist zum Nachweis einer gerichtlichen Inanspruchnahme der P. AG drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses endet.
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