Die Berufung des klagenden Landes gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 18.9.2012 (
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem klagenden Land auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
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