Prüfung der Rechtsnachfolge bei der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde
BayObLG, Beschluß vom 17.12.1987 - Aktenzeichen BReg 3 Z 145/87
DRsp Nr. 1998/13671
Prüfung der Rechtsnachfolge bei der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde
»Ist bei der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde statt der Vorgesellschaft die zwischenzeitlich in das Handelsregister eingetragene GmbH als Schuldnerin aufzuführen, so ist keine Prüfung einer Rechtsnachfolge veranlaßt.«
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