OLG Dresden - Urteil vom 23.12.1998
6 U 2622/98
Normen:
BGB § 150 Abs. 1 ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5 ;
Fundstellen:
OLGR-Dresden 1999, 205

Rechtsfolgen der Annahme eines notariellen Kaufangebots; Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

OLG Dresden, Urteil vom 23.12.1998 - Aktenzeichen 6 U 2622/98

DRsp Nr. 2005/14402

Rechtsfolgen der Annahme eines notariellen Kaufangebots; Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

»1. Die notarielle Annahme eines Verkaufsangebots, das die Unterwerfung des Käufers unter die sofortige Zwangsvollstreckung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zur Voraussetzung erhoben hat, stellt noch keine wirksame Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung dar. 2. Ist das Angebot befristet, ist die Annahme verspätet (§ 150 Abs. 1 BGB), wenn die notarielle Unterwerfungserklärung erst nach Fristablauf erfolgt.«

Normenkette:

BGB § 150 Abs. 1 ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5 ;
Fundstellen
OLGR-Dresden 1999, 205