Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird das Amtsgericht Köthen - Grundbuchamt - angewiesen, den am 28. November 2012 im Grundbuch von ... Bl. ... in Abteilung III unter Nr. 7 eingetragenen Widerspruch zugunsten der Beteiligten zu 1) gegen die Eintragung einer Sicherungshypothek für A. B. zu löschen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 3.500 € festgesetzt.
I.
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