Rechtsfolgen einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung
BGH, Urteil vom 07.12.1998 - Aktenzeichen II ZR 382/96
DRsp Nr. 1999/1069
Rechtsfolgen einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung
»Die Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung, daß nämlich die Gesellschaft bzw. - im Falle ihres Konkurses - der Konkursverwalter das Grundstück nutzen darf, endet, sofern das überlassene Grundstück mit einem Grundpfandrecht belastet war, in entsprechender Anwendung von §§ 146 ff. ZVG, 1123, 1124 Abs. 2BGB mit dem Wirksamwerden des im Wege der Zwangsverwaltung erlassenen Beschlagnahmebeschlusses (Klarstellung zu BGHZ 109, 55, 66), ohne daß es eines weiteren Tätigwerdens des Zwangsverwalters bedarf.«
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