BayObLG - Beschluß vom 07.12.1995
2Z BR 128/95
Normen:
WEG § 45 Abs. 3 ; ZPO §§ 727, 732, 568 Abs. 2 ;
Fundstellen:
JurBüro 1996, 272
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 18746/95
AG München UR II 677/94 ,

Rechtsmittel bei Zurückweisung von Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel

BayObLG, Beschluß vom 07.12.1995 - Aktenzeichen 2Z BR 128/95

DRsp Nr. 1996/28572

Rechtsmittel bei Zurückweisung von Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel

»Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts, mit der Einwendungen des Schuldners gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel zurückgewiesen werden, ist das Rechtsmittel der einfachen Beschwerde gegeben. Eine weitere Beschwerde findet nicht statt.«

Normenkette:

WEG § 45 Abs. 3 ; ZPO §§ 727, 732, 568 Abs. 2 ;

Gründe:

Die Antragstellerin ist die Verwalterin einer Wohnanlage. Sie macht in Verfahrensstandschaft für die Wohnungseigentümer Ansprüche auf Zahlung von Wohngeld gegen den Antragsgegner, der Eigentümer einer Wohnung in dieser Anlage ist, geltend.