Rechtsschutzinteresse für Vollstreckungsgegenklage bei Erlöschen der titulierten Forderung; Wirksamkeit eines Aufrechnungsverbots
BGH, Urteil vom 19.09.1988 - Aktenzeichen II ZR 362/87
DRsp Nr. 1992/2335
Rechtsschutzinteresse für Vollstreckungsgegenklage bei Erlöschen der titulierten Forderung; Wirksamkeit eines Aufrechnungsverbots
»a) Ist eine titulierte Forderung teilweise erloschen, fehlt für eine Vollstreckungsgegenklage das Rechtsschutzinteresses nur, wenn in diesem Umfange eine Zwangsvollstreckung nach den Umständen des Falles unzweifelhaft nicht mehr droht.b) Zur Wirksamkeit eines Aufrechnungsverbots, wenn der Schuldner wegen eines nachträglichen Vermögensverfalls des Gläubigers seine Forderung später nicht mehr durchsetzen kann.«
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