OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 19.01.2004 6 W 159/03
Normen:
ZPO § 890 ; EGStGB Art. 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2004, 156
Vorinstanzen:
LG Frankfurt - 3/8 O 187/97 - 06.08.2001,
Rechtswirkungen der Verfolgungsverjährung eines Unterlassungstitels
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.01.2004 - Aktenzeichen 6 W 159/03
DRsp Nr. 2005/3870
Rechtswirkungen der Verfolgungsverjährung eines Unterlassungstitels
1.Für die Festsetzung von Ordnungsmitteln gem. § 890ZPO gilt gem. Art. 9 Abs. 1 S. 2, 3 EGStGB eine zweijährige Verjährungsfrist. Diese beginnt mit Beendigung der beanstandeten Handlung.2. Ein vor Eintritt der Verjährung erstinstanzlich festgesetztes, jedoch nicht rechtskräftig gewordenes Ordnungsmittel ist im Beschwerdeverfahren aufzuheben.
Normenkette:
ZPO § 890 ; EGStGB Art. 9 Abs. 1 ;
Vorinstanz: LG Frankfurt - 3/8 O 187/97 - 06.08.2001,
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