I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 17. September 2013 abgeändert. Die Beklagte hat die der Klägerin durch ihre Klage auf Zahlung von 1000 EUR notwendig entstandenen Prozesskosten zu tragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II. Die Kosten für das gesamte Verfahren tragen die Klägerin zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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