LSG Bayern - Beschluss vom 09.01.2015 (L 7 AS 846/14 B ER)
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 13. November 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. I. Der Antragsteller bezieht [...]