Unter Abweisung der Widerklage vom 10.07.2013 wird auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.01.2013 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.176,75 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.000,00 € brutto seit dem 23.12.2011, aus 4.676,75 € brutto seit dem 12.01.2012 und aus 2.500,00 € brutto seit dem 10.02.2012 abzüglich am 14.03.2013 geleisteter 2.500,00 € brutto und am 18.03.2013 geleisteter Zinsen in Höhe von 139,66 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 85 % und der Kläger zu 15 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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