Schadensersatzanspruch des Vollstreckungsschuldners
BGH, Urteil vom 30.10.1984 - Aktenzeichen VI ZR 25/83
DRsp Nr. 1996/5558
Schadensersatzanspruch des Vollstreckungsschuldners
»Zur Haftung des Vollstreckungsgläubigers für den Schaden, den der Vollstreckungsschuldner dadurch erleidet, daß das Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung fortgesetzt wird, weil der Vollstreckungsgläubiger seine Zusage, das Vollstreckungsgericht von der inzwischen erfolgten Zahlung des Vollstreckungsschuldners zu benachrichtigen, schuldhaft nicht einhält.«
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