Schadensersatzansprüche des Mieters wegen verspäteter Eröffnung eines Lichtspieltheaters
BGH, Urteil vom 14.11.1962 - Aktenzeichen VIII ZR 101/61
DRsp Nr. 2006/9042
Schadensersatzansprüche des Mieters wegen verspäteter Eröffnung eines Lichtspieltheaters
Wird in einem Mietvertrag über ein Lichtspieltheater festgehalten, dass die Eröffnung voraussichtlich zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen solle, sind sich die Parteien aber einig, dass dieser Termin unverbindlich ist, so kommt der Vermieter erst auf eine Mahnung in Verzug. Eine solche Mahnung liegt nicht darin, dass der Mieter im Zuge der verspäteten Fertigstellung des Gebäudes äußert, die Parteien müssten nun aber sehen, dass das Kino spätestens zu einem bestimmten Zeitpunkt eröffnet werden könne.
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