BGH - Urteil vom 11.07.1962 (VIII ZR 98/61)
Der Kinobesitzer K. W. junior, über dessen Vermögen am 28. Juni 1955 der Konkurs eröffnet wurde, war Eigentümer eines Grundstücks, auf dem zwei Scheunen standen. Diese Scheunen hatte er ab 01. Juni 1951 an eine [...]