Die Klägerin ist ein Unternehmen der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche. Sie ist zudem Gesellschafterin anderer Versicherungsunternehmen. Ihre Firma "Allianz" ist auch als Marke unter der Rollen-Nr. 937481 seit 10.07.1979 eingetragen. Daneben verfügt die Klägerin über zahlreiche Marken, die ihre Firma als Markenbestandteil haben. Dazu gehört auch die Wort-Bildmarke "Die Allianz präsentiert: ROCK'N'FUTURE", die für sie mit der Priorität vom 17.04.1996 am 21.06.1996 eingetragen ist.
Die Beklagten traten zusammen als Mitglieder einer Hip-Hop-Gruppe mit dem Namen "Die Allianz" auf. Nach dem Ausscheiden des Beklagten zu 3) aus der Gruppe führen die Beklagten zu 1) und 2) den Namen weiterhin.
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