FG Düsseldorf - Urteil vom 25.11.2003
12 K 7205/02 AO
Normen:
AO § 46 ; BGB § 398 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 669

Steuererstattungsanspruch; Abtretungsanzeige; Geschäftsmäßiger Erwerb; Forderungsübergang - Verbot des geschäftsmäßigen Erwerbs von Steuererstattungsansprüchen

FG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2003 - Aktenzeichen 12 K 7205/02 AO

DRsp Nr. 2005/2146

Steuererstattungsanspruch; Abtretungsanzeige; Geschäftsmäßiger Erwerb; Forderungsübergang - Verbot des geschäftsmäßigen Erwerbs von Steuererstattungsansprüchen

Die viermalige Anzeige der Abtretung von Steuererstattungsansprüchen innerhalb eines Zeitraums von rd. 3 Jahren begründet auch dann wegen Verstoßes gegen das Verbot des geschäftsmäßigen Erwerbes keinen rechtswirksamen Forderungsübergang, wenn sie auf einer einmaligen Abtretung zur Sicherung eines privaten Darlehens beruht.

Normenkette:

AO § 46 ; BGB § 398 ;

Tatbestand:

Die Klägerin Beteiligten streiten um einen Abrechnungsbescheid.

Die Klägerin zeigte dem Beklagten die Abtretung von Einkommensteuererstattungsansprüchen des Herrn T wie folgt an:

1. Einkommensteuer 1997 am 10.05.1999;

2. Einkommensteuer 1998 am 02.11.2000;

3. Einkommensteuer 1999 am 02.11.2000 und

4. Einkommensteuer 2000 am 20.08.2002.