Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) - Vollstreckungsklausel für unbezifferte Kostengrundentscheidung?
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.12.2003 - Aktenzeichen 3 W 217/03
DRsp Nr. 2003/17187
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) - Vollstreckungsklausel für unbezifferte Kostengrundentscheidung?
»Für die unbezifferte Kostengrundentscheidung in dem Urteil eines französischen Gerichts (Cour d'Appel) darf die Vollstreckungsklausel nicht erteilt werden, weil es an der von Art. 31 EuGVÜ vorausgesetzten Bestimmtheit des Titels fehlt (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 17. Oktober 1995 - 3 W 160/95).«
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