Die Klägerin verlangt restlichen Werklohn für den Umbau eines Schulgebäudes in ein Wohn- und Geschäftshaus. Der Beklagte macht zahlreiche Mängel geltend. Das Landgericht hat den Beklagten zur Zahlung von 32.247,03 EUR verurteilt sowie zur Zahlung weiterer 12.640,02 EUR Zug um Zug gegen Beseitigung bestimmter Mängel.
Nach Darstellung des Beklagten hat die Klägerin die 32.247,03 EUR zuzüglich verschiedener weiterer Schadenspositionen wie Zinsen und Kosten im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben. Der Beklagte möchte diese Beträge zurück haben; er hat im Berufungsverfahren Widerklage erhoben mit dem Antrag, die Klägerin zur Zahlung von 49.430,94 EUR zu verurteilen.
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