I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 10. Juli 2008 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die von der Klägerin geltend gemachte Verpflichtung der Beklagten, ein Angebot der Klägerin auf Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages anzunehmen, sowie um Ansprüche auf Zahlung von Arbeitsvergütung, hilfsweise von Schadensersatz.
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