Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden, Kammer Schwandorf, vom 28.01.2009, Az.
Die Beschwerdeführerin stützt ihren Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung auf ihre Auffassung, dass das Versäumnisurteil in gesetzwidriger Weise ergangen sei.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|