LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 03.12.2008
15 SaGa 1829/08
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; ZPO § 940;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 06.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ga 9/08

Unbegründeter Eilantrag des Stellenbewerbes auf Freihaltung des Arbeitsplatzes nach Vertragsschluss mit Konkurrentin

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2008 - Aktenzeichen 15 SaGa 1829/08

DRsp Nr. 2009/5460

Unbegründeter Eilantrag des Stellenbewerbes auf Freihaltung des Arbeitsplatzes nach Vertragsschluss mit Konkurrentin

Der subjektive Anspruch eines Bewerbers aus Artikel 33 Abs. 2 GG ist dann erschöpft, wenn eine mit dem Amt verbundene Stelle rechtlich verbindlich anderweitig vergeben wurde, so dass das Amt nicht mehr besetzt werden kann; das ist insbesondere der Fall, wenn ein Arbeitsvertrag mit einer Konkurrentin abgeschlossen wurde.

Tenor:

Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 06.08.2008 - 2 Ga 9/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 2; ZPO § 940;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob im einstweiligen Verfügungsverfahren eine Stelle vorläufig freizuhalten ist. Der Verfügungskläger bewarb sich unter dem 2. April 2008 auf die von dem Verfügungsbeklagten, einem öffentlich-rechtlichen Zweckverband, ausgeschriebene Stelle als Verbandsvorsteher. Unter dem 4. Juni 2008 wurde seine Bewerbung abgelehnt. Am 14. Juli 2008 wählte die Verbandsversammlung der Verfügungsbeklagten Frau K. mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 zur neuen Verbandsvorsteherin.