LAG Hamm - Beschluss vom 22.01.2008
7 Ta 10/08
Normen:
ZPO § 750 § 888 ;
Vorinstanzen:
ArbG Minden - 3 (2) Ca 949/05 - 18.12.2007,

Unzulässige Zwangsvollstreckung des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs aus Titel zur vorläufigen Weiterbeschäftigung

LAG Hamm, Beschluss vom 22.01.2008 - Aktenzeichen 7 Ta 10/08

DRsp Nr. 2008/14376

Unzulässige Zwangsvollstreckung des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs aus Titel zur vorläufigen Weiterbeschäftigung

Die Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs aufgrund klagestattgebender erstinstanzlicher Entscheidung erfasst regelmäßig nur die Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss im Kündigungsschutzprozess; der allgemeine Beschäftigungsanspruch auf der Grundlage eines unangefochten bestehenden Arbeitsverhältnisses ab Rechtskraft des Urteils im Kündigungsschutzprozess wird von einer Verurteilung zur "vorläufigen Weiterbeschäftigung" nicht erfasst.

Normenkette:

ZPO § 750 § 888 ;

Gründe: