Die Klägerin, eine Gesellschaft nach dem Recht von British Columbia, Kanada, nimmt aus abgetretenem Recht ihres deutschen Geschäftsführers die in British Columbia wohnenden Beklagten, ebenfalls deutsche Staatsangehörige, auf Rückzahlung eines Darlehens in Anspruch.
Im August 1987 gewährte der Geschäftsführer der Klägerin den Beklagten in Kanada ein Darlehen über 62.000 Kanadische Dollar, fällig am 31. Dezember 1990. Wegen des Darlehensrückzahlungsanspruchs zuzüglich Zinsen hat die Klägerin im Juli 1993 Klage vor dem Supreme Court of British Columbia gegen die Beklagten erhoben. Der Rechtsstreit ist noch nicht beendet, wird von der Klägerin zur Zeit aber nicht betrieben.
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