Die Klägerin nimmt den beklagten Konkursverwalter persönlich nach §
Die Eigentümerin des Grundstücks B.-straße in R. hatte am 18. Juni 1980 dem Metzgermeister M. ein bis 30. Juni 1982 befristetes notarielles Angebot gemacht, das Grundstück zu kaufen. Zugleich wurde ihm die Nutzung des Hausgrundstücks vertraglich gestattet. Er richtete im Untergeschoß eine Metzgerei, im Erdgeschoß zwei Tiefkühlräume mit einer Fläche von 120 m2, im ersten Obergeschoß Wohn- und Büroräume und im Dachgeschoß weitere Wohnräume ein.
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