I.
Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil wird Bezug genommen.
Die Klägerin macht gegen die Beklagte als Drittschuldnerin auf der Grundlage eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Einziehung einer Forderung ihrer Schuldnerin geltend.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|