I. Die Antragstellerin ist eine dänische Anwaltskanzlei, die von der Antragsgegnerin mit ihrer Vertretung in einer vor einem dänischen Gericht erhobenen Klage beauftragt wurde. Die Parteien vereinbarten dafür ein Honorar nach Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 470 DM. Die Antragstellerin hat das von ihr berechnete Honorar eingeklagt und ein Versäumnisurteil des Amtsgerichts Kopenhagen erwirkt, das die Antragsgegnerin verurteilt hat, an die Antragstellerin 62.655,37 DKK nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen dänischen Diskontsatz seit dem 19. August 1999 sowie 3.500 DKK an Verfahrenskosten zu zahlen.
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