I. Die Schuldnerin ist durch "Schluß-Urteil" (Final Award) eines Schiedsgerichts in Z. verurteilt worden, an die Gläubigerin "DM 2,3 Mio. plus 8 % Zins seit dem 5. März 1992 bis zur Zahlung zu zahlen". Auf Antrag der Gläubigerin hat der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts F. am 8. Juli 1999 in bezug auf diesen Schiedsspruch beschlossen:
"Der Schiedsspruch des internationalen Schiedsgerichts mit Sitz in Z., bestehend aus den Schiedsrichtern Dr. P. K. als Obmann, Dr. habil. T. S. und H. G. A., vom 16. Oktober 1995 wird hinsichtlich der Verurteilung der Antragsgegnerin zur Zahlung von DM 2.300.000,00 zuzüglich 8 % Zinsen seit dem 05. März 1992 bis zum Zeitpunkt der Zahlung für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragsgegnerin zur Last.
Der Beschluß ist vorläufig vollstreckbar."
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