OLG Düsseldorf - Beschluss vom 08.12.2003 I-3 W 322/03
Normen:
EuGVÜ § 27 Nr. 2 ;
Fundstellen:
InVo 2004, 247
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, vom 30.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 389/03
Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2003 - Aktenzeichen I-3 W 322/03
DRsp Nr. 2005/7615
Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils
» Die Zustellung der Ladung zum Termin mit Angabe der Klagegründe (dagvaarding) neun Tage vor dem Gerichtstermin in den Niederlanden ist rechtzeitig, wenn der - deutsche - Beklagte seinen Wohnsitz in den Niederlanden hat und die Zustellung dort erfolgt.«
Normenkette:
EuGVÜ § 27 Nr. 2 ;
Vorinstanz: LG Mönchengladbach, vom 30.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 389/03
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